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Politik und Recht NEWS
Schweizer Parlament beschließt Managed-Care-Gesetz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Sascha Wolf   
Mittwoch, den 02. Mai 2012 um 16:30 Uhr

Berlin (pts029/02.05.2012/16:30) - Mit großer Mehrheit hat das Schweizer Parlament eine maßgebliche Stärkung der Integrierten Versorgung beschlossen. Am 17. Juni wird nun die Schweizer Bevölkerung darüber abstimmen, ob die Integrierte Versorgung in den nächsten Jahren flächendeckend etabliert wird. Stimmt die Bevölkerung für die so genannte Managed-Care-Vorlage als Teilreform des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), soll sich der Anteil der Versicherten in integrierten Versorgungsmodellen von heute 13 Prozent auf 60 Prozent erhöhen. Der Bundesverband Managed Care e.V. (BMC) begrüßt diesen mutigen Reformschritt.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. Mai 2012 um 16:30 Uhr
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Bundesminister Dirk Niebel zu wirtschaftlichem Engagement in Entwicklungsländern PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Eberhard Vogt   
Freitag, den 27. April 2012 um 10:15 Uhr

Berlin (pts011/27.04.2012/10:15) - Kleinere und mittelgroße Unternehmen in Schleswig-Holstein werden im Rahmen der Veranstaltungsreihe "wirtschaft.entwickelt.global" über Möglichkeiten des wirtschaftlichen Engagements in Entwicklungsländern informiert. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, erläutert die Förderprogramme des Bundes für die Wirtschaft im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Stefan Beißwenger, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW). Das BMZ will verstärkt privates Kapital und die Kraft der Wirtschaft für Projekte mit entwicklungspolitischer Perspektive in den Partnerländern gewinnen. Dadurch eröffnen sich neue Perspektiven für Mittelständler in Schleswig-Holstein.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. April 2012 um 10:15 Uhr
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Deutsche Kapitalanleger in der Schweiz müssen sich entscheiden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Merker   
Dienstag, den 24. April 2012 um 13:30 Uhr

Kreuzlingen (pts021/24.04.2012/13:30) - Das am 5. April 2012 unterzeichnete Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ändert nicht nur Kernbereiche des Steuerabkommens, etwa bei der Nachversteuerung. Neu hinzugekommen ist die Regelung für Erbfälle nach Inkrafttreten des Abkommens. Entweder erfolgt eine Meldung an das deutsche Finanzamt oder die Schweiz erhebt eine "Abgeltungssteuer". Diese beträgt 50% der im Todeszeitpunkt bei der Schweizer Zahlstelle verbuchten Vermögenswerte des Erblassers. Das Abkommen regelt auch die Durchsetzung dieser Abgeltungssteuer, etwa die Sperre dieser Vermögenswerte. Zudem werden die äußeren Rahmenbedingungen für Kapitalanleger enger. So wird etwa der Stichtag für die Verlagerung von Kapitalvermögen aus der Schweiz in ein Drittland vorgezogen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. April 2012 um 13:30 Uhr
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Deutsche Kapitalanleger in der Schweiz müssen sich entscheiden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Merker+Bippus   
Dienstag, den 24. April 2012 um 13:30 Uhr

Konstanz (pts023/24.04.2012/13:30) - Das am 5. April 2012 unterzeichnete Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ändert nicht nur Kernbereiche des Steuerabkommens, etwa bei der Nachversteuerung. Neu hinzugekommen ist die Regelung für Erbfälle nach Inkrafttreten des Abkommens. Entweder erfolgt eine Meldung an das deutsche Finanzamt oder die Schweiz erhebt eine "Abgeltungssteuer". Diese beträgt 50% der im Todeszeitpunkt bei der Schweizer Zahlstelle verbuchten Vermögenswerte des Erblassers. Das Abkommen regelt auch die Durchsetzung dieser Abgeltungssteuer, etwa die Sperre dieser Vermögenswerte. Zudem werden die äußeren Rahmenbedingungen für Kapitalanleger enger. So wird etwa der Stichtag für die Verlagerung von Kapitalvermögen aus der Schweiz in ein Drittland vorgezogen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. April 2012 um 13:30 Uhr
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Kein Widerrufsrecht bei Sex-Dienstleistungen im Internet PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Herbert Krauleidis   
Freitag, den 20. April 2012 um 16:00 Uhr

Stuttgart/Frankfurt a.M. (pts024/20.04.2012/16:00) - Ein Jurist ersteigerte auf gesext.de ein Treffen mit zwei Dominas für 86 Euro. Anschließend wollte er diese Online-Auktion gegenüber gesext.de widerrufen. Für den Auktionspreis musste er nicht aufkommen. Allerdings sollte er knapp 13 Euro Verkaufsprovision an gesext.de bezahlen, die normalerweise die Anbieterinnen getragen hätten. Ansonsten wären die beiden jungen Frauen unverschuldet auf den Kosten sitzen geblieben. Dagegen klagte der Frankfurter Jurist: Das Gericht entschied, dass es kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltungen - auch im weiteren Sinne - gibt.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. April 2012 um 16:00 Uhr
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Werkstätten für behinderte Menschen bieten Langzeitarbeitslosen Chancen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Claudia Fischer   
Freitag, den 20. April 2012 um 11:00 Uhr

Günter Mosen, Vorsitzender der BAG:WfbM (Foto: BAG:WfbM)Frankfurt/Main (pts009/20.04.2012/11:00) - Für den harten Kern der Langzeitarbeitslosen - 400.000, so die aktuellen Zahlen - braucht es neue Unterstützungsansätze. Das Know-how und die Infrastruktur von Werkstätten für behinderte Menschen könnten genutzt werden, so der Vorstandsvorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG:WfbM) Günter Mosen.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. April 2012 um 11:00 Uhr
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