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e-center: Österreichisches Glücksspielmonopol an der Kippe PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Mag. Stephan Steinhofer   
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 11:30 Uhr

Wien (pts/24.02.2010/11:30) - Am 8.2. hat Wolfgang Zankl, Professor für Zivilrecht an der Universität Wien und Direktor des "europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht" (http://www.e-center.eu) in einem Artikel in der Tageszeitung "Die Presse" massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des österreichischen Glücksspielmonopols geäußert und auf eine bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hingewiesen. Nun liegt der Schlussantrag des Generalanwalts in dieser Causa vor und er bestätigt die von Zankl geäußerten Zweifel. Der Generalanwalt spricht sich nämlich klar gegen das österreichische Monopol aus.

Wien (pts/24.02.2010/11:30) - Am 8.2. hat Wolfgang Zankl, Professor für Zivilrecht an der Universität Wien und Direktor des "europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht" (http://www.e-center.eu) in einem Artikel in der Tageszeitung "Die Presse" massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des österreichischen Glücksspielmonopols geäußert und auf eine bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hingewiesen. Nun liegt der Schlussantrag des Generalanwalts in dieser Causa vor und er bestätigt die von Zankl geäußerten Zweifel. Der Generalanwalt spricht sich nämlich klar gegen das österreichische Monopol aus.

In seinen gestrigen Schlussanträgen legte Generalanwalt Ján Mazák zum einen dar, dass die österreichischen Rechtsvorschriften die europäische Niederlassungsfreiheit verletzen. Da der Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich gestattet ist, würden Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar diskriminiert.

Weiters verstößt Österreich laut dem Generalanwalt mit seinem Glücksspielmonopol auch gegen die Dienstleistungsfreiheit, weil Angehörige anderer Mitgliedstaaten sich nicht um Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken bewerben dürfen. Das sei diskriminierend und könne im vorliegenden Fall nicht durch Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt werden.

In einem parallel laufenden Verfahren aus Schweden sprach sich der zuständige Generalanwalt Yves Bot dagegen für die Beibehaltung von Glücksspielmonopolen im Internet aus. Durch das Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten sei die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt.

Das e-center hat sich bereits wiederholt dafür ausgesprochen, das Glücksspielrecht in Europa aus einem Guss zu regulieren, damit derartige Widersprüche in Zukunft nicht mehr vorkommen. Monopole sind vor allem im Internet abzulehnen, weil sie dessen Transaktionsfreiheit gefährden und online letztlich auch undurchsetzbar sind. Das Internet ist auch nicht gefährlich - wie Generalanwalt Bot irrtümlicherweise meint. Ganz im Gegenteil: Das Internet ist transparent und erlaubt elektronisch weit bessere Kontrollen als der stationäre Betrieb des Glücksspiels. Es bedarf lediglich neuer Regeln, um die Stärken des Internet zeitgemäß und sicher nutzen zu können. Die beiden genannten Fälle zeigen demgegenüber erneut, dass die Judikatur ohne sinnvolle Regulierung nicht in der Lage sein wird, Rechtssicherheit zu schaffen.

Link zum genannten Artikel: http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/538126/index.do

(Ende)

Aussender: europäisches zentrum für e-commerce und internetrecht
Ansprechpartner: Mag. Stephan Steinhofer
Tel.: +43 676 5532097
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

[ Quelle: http://pressetext.com/news/100224017/ ]
[ Fotos: http://pressetext.com/show_attach.mc?pte=100224017 ]

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 11:30 Uhr
 
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