Teure Steuerfalle: Private Verkäufe über ebay, willhaben und Co
Steuerwolf.at warnt vor gewerbsmäßigem Handeln und vor langem Atem des Fiskus
Wien (pts/19.06.2017/09:15)
Es ist heutzutage so normal wie
früher einmal der Gang auf den Flohmarkt. Herr und Frau Österreicher
verkaufen Dinge, die nicht mehr gebraucht werden, ganz einfach online.
Plattformen wie ebay, willhaben, Amazon und shpock sind ja auch ganz
einfach zu handhaben und versprechen ein kleines Körberlgeld. Aber
Achtung! Der Wiener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Erich Wolf https://www.steuerwolf.at
warnt vor allzu laxem Umgang mit solchen scheinbaren Privatverkäufen:
"Der Fiskus schaut lange zu und schlägt dann umso härter zu, wenn die
Verkäufe überhand nehmen. Aus einem Nicht-Unternehmer, wird dann in den
Augen der Finanz ganz schnell ein Internethändler und das kann verdammt
teuer werden." Auf was man bei Privatverkäufen achten muss, um nicht in
die Steuerfalle zu tappen, erklärt der Steuerexperte und gibt einige
Tipps. Der Steuerwolf: "Privat bleibt privat - Verkäufe aus dem
Privatvermögen sind und bleiben daher auch steuerfrei und es fallen
weder Umsatzsteuern noch Einkommensteuern an. Wer allerdings öfter pro
Jahr im Internet verkauft, dem empfehle ich dringend, alle Belege und
Korrespondenzen sorgfältig aufzubewahren! Denn der Fiskus kommt
vielleicht erst Jahre später - und möchte dann die Steuern nachträglich
einheben. Wenn dann keine Belege über diese Privatverkäufe vorliegen,
dann kann die Finanz sogar die Besteuerungsgrundlagen schätzen und das
wird immer richtig teuer."
Die Grenze zwischen Privat und Unternehmer
Auch Unternehmer sind Privatpersonen und dürfen im Internet
Privatvermögen verkaufen. Der Steuerwolf: "Grundsätzlich kann man sagen,
wer nachhaltig, mit Gewinnabsicht und über einen längeren Zeitraum
hinweg Produkte verkauft, der wird auch steuerpflichtig. Die Grenze ist
dabei oft fließend, das macht es in der Praxis so schwierig. Auch der
rein private Verkäufer muss aufpassen, wenn teurere Güter wie Schmuck,
Antiquitäten oder Autos verkauft werden. Hier muss penibel darauf
geachtet werden, die zeitliche Behaltefrist von einem Jahr zwischen Kauf
und Verkauf einzuhalten, sonst fällt Einkommensteuer an, die dann
schnell bei 50 Prozent des Verdienstes liegt, denn es werden sämtliche
Einkünfte eines gesamten Jahres zusammengerechnet.
Gibt es Richtwerte für Privatverkäufe?
Wenn man neben den Umsätzen über Internet auch noch andere Einkünfte
hat (z.B. als Angestellter), darf maximal einen Gewinn in der Höhe von
EUR 730,- steuerfrei gemacht werden. Achtung auf diese Gewinngrenze. Es
können aber natürlich Betriebsausgaben, Reisekosten, Abschreibungen für
Computer, Kosten für die Warenkäufe, Strom, etc. in Abzug gebracht
werden. Wenn kein anderes Einkommen bezogen wird, kann mittels privater
Verkäufe ein Gewinn bis maximal EUR 11.000,- pro Jahr erzielt werden,
ohne das Einkommensteuer bezahlt werden muss. Als von der Umsatzsteuer
gänzlich befreiter Kleinunternehmer gilt, wer nicht mehr als EUR
30.000,- (netto) in Österreich (Deutschland Umsatz 17.500€) pro Jahr an Umsätzen erzielt.
Ihr Helferlein in Steuersachen:
Mag. Erich Wolf, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, http://www.steuerwolf.at
(Ende)
Aussender: Erich Wolf Wirtschaftsprüfungs Gesellschaft m.b.H.
Ansprechpartner: Mag. Erich Wolf
E-Mail:
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Tel.: +43 1 219 72 21
Website: www.steuerwolf.at
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