D.A.S.: Feuerwerksraketen nur mit CE-Kennzeichnung erlaubt |
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Freitag, den 29. Dezember 2017 um 20:07 Uhr |
D.A.S.: Feuerwerksraketen nur mit CE-Kennzeichnung erlaubtD.A.S.-Vorstandsvorsitzender Loinger Silvester ohne Feuerwerk ist in Österreich kaum vorstellbar. "Die Raketen und Kracher bergen auch Gefahren, weshalb der Gesetzgeber Verkauf, Kauf und Verwendung im Pyrotechnikgesetz regelt", erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG. "In Österreich ist das Inverkehrbringen von Pyrotechnik ohne CE-Kennzeichen verboten. Zusätzlich sieht das Pyrotechnikgesetz zahlreiche weitere zwingende Voraussetzungen vor. Eine ausreichende Kennzeichnung fehlt beispielsweise dann, wenn weder Name noch Adresse des Herstellers, die betreffende Altersgrenze sowie Angaben zur jeweiligen Kategorie auf dem Produkt angegeben sind", so Loinger. "F-Kategorisierung" gibt Auskunft über Altersbeschränkung Feuerwerkskörper sind in Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. Je nach
Kategorie sind Altersbeschränkungen und Voraussetzungen für den Besitz
und die Verwendung unterschiedlich: Onlinekauf unter bestimmten Auflagen möglich "Es ist grundsätzlich erlaubt, Feuerwerke im Ausland zu bestellen. Die Raketen und Böller müssen jedoch den inländischen Gesetzen und Qualitätskriterien, wie etwa CE-Zeichen entsprechen. Dabei ist es egal, ob man die Pyrotechnikartikel aus dem EU- oder Nicht-EU-Ausland bestellt", informiert Loinger. Ohne behördliche Genehmigung dürfen nur Silvesterraketen und -böller der Kategorien F1 und F2 nach Österreich eingeführt werden. Für die Einfuhr höherer Feuerwerkskategorien (F3 und F4) wird eine Genehmigung benötigt. Schweizer Kracher seit Jänner 2016 verboten Seit letztem Jahr sind - nicht nur zu Silvester - der Besitz und die Verwendung von "Schweizer Krachern" bzw. "Piraten", die einen Blitzknallsatz enthalten, strafbar. Schweizer Kracher, deren Knallsatz nur Schwarzpulver enthält sind weiterhin erlaubt. Drohende Strafen bei Verwaltungsübertretung Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht im Ortsgebiet verwendet werden. Allerdings sind Ausnahmen durch Verordnungen des Bürgermeisters möglich. Für Wien gibt es keine Ausnahmeregelung. Wer sich nicht an die Vorschriften hält und illegal Feuerwerkskörper besitzt oder verwendet, macht sich nach dem Pyrotechnikgesetz strafbar. "Für Verstöße drohen Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Wochen", stellt der D.A.S. Vorstandsvorsitzende fest.
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