Teure Steuerfalle: Private Verkäufe über ebay, willhaben und Co |
Geschrieben von: Administrator |
Montag, den 19. Juni 2017 um 12:17 Uhr |
Teure Steuerfalle: Private Verkäufe über ebay, willhaben und CoSteuerwolf.at warnt vor gewerbsmäßigem Handeln und vor langem Atem des FiskusAchtung, Steuerfalle! Der Steuerwolf: "Privat bleibt privat - Verkäufe aus dem Privatvermögen sind und bleiben daher auch steuerfrei und es fallen weder Umsatzsteuern noch Einkommensteuern an. Wer allerdings öfter pro Jahr im Internet verkauft, dem empfehle ich dringend, alle Belege und Korrespondenzen sorgfältig aufzubewahren! Denn der Fiskus kommt vielleicht erst Jahre später - und möchte dann die Steuern nachträglich einheben. Wenn dann keine Belege über diese Privatverkäufe vorliegen, dann kann die Finanz sogar die Besteuerungsgrundlagen schätzen und das wird immer richtig teuer." Die Grenze zwischen Privat und Unternehmer Auch Unternehmer sind Privatpersonen und dürfen im Internet Privatvermögen verkaufen. Der Steuerwolf: "Grundsätzlich kann man sagen, wer nachhaltig, mit Gewinnabsicht und über einen längeren Zeitraum hinweg Produkte verkauft, der wird auch steuerpflichtig. Die Grenze ist dabei oft fließend, das macht es in der Praxis so schwierig. Auch der rein private Verkäufer muss aufpassen, wenn teurere Güter wie Schmuck, Antiquitäten oder Autos verkauft werden. Hier muss penibel darauf geachtet werden, die zeitliche Behaltefrist von einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf einzuhalten, sonst fällt Einkommensteuer an, die dann schnell bei 50 Prozent des Verdienstes liegt, denn es werden sämtliche Einkünfte eines gesamten Jahres zusammengerechnet. Gibt es Richtwerte für Privatverkäufe? Wenn man neben den Umsätzen über Internet auch noch andere Einkünfte hat (z.B. als Angestellter), darf maximal einen Gewinn in der Höhe von EUR 730,- steuerfrei gemacht werden. Achtung auf diese Gewinngrenze. Es können aber natürlich Betriebsausgaben, Reisekosten, Abschreibungen für Computer, Kosten für die Warenkäufe, Strom, etc. in Abzug gebracht werden. Wenn kein anderes Einkommen bezogen wird, kann mittels privater Verkäufe ein Gewinn bis maximal EUR 11.000,- pro Jahr erzielt werden, ohne das Einkommensteuer bezahlt werden muss. Als von der Umsatzsteuer gänzlich befreiter Kleinunternehmer gilt, wer nicht mehr als EUR 30.000,- (netto) in Österreich (Deutschland Umsatz 17.500€) pro Jahr an Umsätzen erzielt.
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