Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages
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Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat
Bundeskanzler Friedrich Merz gibt am Mittwoch, 14. Oktober 2026, eine 20-minütige Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober ab. Dem schließt sich eine 90-minütige Aussprache an. Europäischer Rat am 15. und 16. Oktober In Brüssel treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der EU-Kommission. Laut der vorläufigen Tagesordnung wird die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten eine Rolle spielen. Der Europäische Rat wird sich auch mit dem Mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034 befassen. Weitere Themen sind der Fahrplan zur Umsetzung der Agenda „Ein Europa, ein Markt“ sowie die europäische Verteidigung und Sicherheit. (hau/09.10.2026) -
Dorothee Bär und Karsten Wildberger stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 14. Oktober 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/09.10.2026) -
Fragestunde am 14. Oktober
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 14. Oktober 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/8471(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 20 der insgesamt 56 Fragen werden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 19 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richten sich an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern mit zehn Fragen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit fünf Fragen. Jeweils vier Fragen gehen an das Bundesministerium der Verteidigung und an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Mit je drei Fragen müssen sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auseinandersetzen. Das Auswärtige Amt wird mit zwei Fragen konfrontiert. Je eine Frage müssen das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Verkehr beantworten. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der bayerische Abgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD) beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, nach welchen messbaren Kriterien das Ministerium den Erfolg seiner Entwicklungsprojekte bewertet, für die jährlich Steuergelder in Milliardenhöhe eingesetzt würden. Die sächsische Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) will vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wissen, wie der organisatorische Stand der Planungen zur Gründung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft ist und welche Aufgaben diese konkret wahrnehmen soll. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sandra Stein (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, wie die Bundesregierung den Mittelstand bei der digitalen Transformation unterstützen will, wenn bestehende Innovations- und Digitalisierungsförderprogramme reduziert oder eingestellt werden. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/09.10.2026) -
Beratung der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Die Bundesregierung will die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Der dazu vorgelegte Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, 21/8412(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) steht am Mittwoch, 14. Oktober 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Kosten für die Teilnahme an durch das AFBG geförderten Fortbildungsmaßnahmen sollen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter gesenkt werden, heißt es im Entwurf. Damit sollen laut Bundesregierung die Attraktivität von Fortbildungen weiter erhöht und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden. Erweiterungen des Förderrahmens beim Maßnahmebeitrag sollen Preisanstiegen bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und sowie den Materialkosten für das Prüfungsstück Rechnung tragen. Zusätzlich würden Anreize durch weitere finanzielle Erleichterungen beim Bestehen der Fortbildungsprüfung gesetzt. „Leisten Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werden diese bei der Förderung nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet“, heißt es in der Vorlage. Alleinerziehende mit Betreuungspflichten sollen den Angaben zufolge in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen noch besser unterstützt werden. Den maximalen Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren will die Bundesregierung von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro anheben. Ebenso soll der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht werden. Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll erhöht werden Außerdem soll der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht werden. Klargestellt werde zudem, dass die Vorbereitung auf Abschlüsse, die auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen geregelt werden, nicht als berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG förderfähig ist, schreibt die Regierung. (che/hau/09.10.2026) -
Lagerung des Staatsgold in Deutschland
Über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutsches Staatsgold vollständig nach Deutschland holen“ (21/4739(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entscheidet das Parlament am Mittwoch, 14. Oktober 2026, im Anschluss an eine halbstündige Aussprache. In seiner Beschlussvorlage (21/6782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) empfiehlt der Finanzausschuss die Ablehnung. Antrag der AfD-Fraktion Das Bundesbank-Gold soll nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig ausschließlich in Deutschland gelagert werden. In ihrem Antrag verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung ferner, „sich auf EU-Ebene mit Nachdruck gegen jegliche Einbeziehung nationaler Goldreserven in europäische Haftungs- oder Vergemeinschaftungsmechanismen auszusprechen“. (bal/hau/09.10.2026) -
Regierung plant Modernisierung des Genossenschaftsrechts
Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (21/8410(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts insbesondere der fortschreitenden Digitalisierung im wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehr Rechnung getragen werden soll, berät der Bundestag am Mittwoch, 14. Oktober 2026. Er soll ebenso wie ein von der Fraktion Die Linke angekündigter Antrag mit dem Titel „Unternehmen in Belegschaftshand – Nachfolgekrise im Mittelstand bewältigen“ im Anschluss an die 30-minütige Debatte dem federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Vorlage darlegt, soll zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften soweit wie möglich die Textform verankert werden. Auch sollen den Angaben zufolge digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erleichtert werden. „Zur Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform sollen verschiedene Vorschläge aus der Praxis aufgenommen werden, etwa zur Behandlung investierender Mitglieder und zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit“, führt die Bundesregierung weiter aus. Zur Beschleunigung der Gründung einer Genossenschaft soll danach „eine Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände geschaffen, die Förderungszweckprüfung durch das Registergericht beschleunigt und eine Regelfrist für Eintragungen in das Genossenschaftsregister vorgesehen werden“. Bei den Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften sollen den Angaben zufolge unter anderem Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt werden wie etwa die Klarstellung, dass die bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck ist. (sto/hau/09.10.2026) -
Aussprache über Anträge zur deutschen Kolonialgeschichte
Das Parlament debattiert am Mittwoch, 14. Oktober 2026, über die deutsche Kolonialgeschichte. Grundlage der 30-minütigen Aussprache sind zwei Oppositionsanträge. Sowohl der von der Fraktion Die Linke angekündigte Antrag mit dem Titel „Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit“ als auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Deutsch-namibische Versöhnung vorantreiben – Kolonialgeschichte aufarbeiten, Zukunft partnerschaftlich gestalten“ soll nach der Debatte dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/09.10.2026) -
Bundestag entscheidet über die Reform der Notfallversorgung
Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 15. Oktober 2026, über die von der Bundesregierung geplante Reform der Notfallversorgung im Anschluss an eine einstündige Debatte. Zu dem Gesetzentwurf „zur Reform der Notfallversorgung“ (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG) (21/2214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem es ebenfalls eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses geben wird. Zur Abstimmung stehen außerdem noch drei Oppositionsanträge. Zu den Anträgen der AfD-Fraktion mit den Titeln „Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen“ (21/1752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie „Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten“ (21/2228(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zu dem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird es eine gemeinsame Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses geben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervorgeht. Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf. Defizite bei der Patientensteuerung So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes. Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein. Kooperationspraxen für die Akutversorgung Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ. Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet. Terminservice- und Akutleitstelle Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann. Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden. Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird. Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden. Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden. Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen-Fraktion legt Vorschläge für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes vor. Eine gut funktionierende und wirtschaftliche Notfall- und Akutversorgung sei ein zentraler Pfeiler einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung. Für Menschen in akuten medizinischen Notlagen sei es entscheidend, jederzeit unmittelbar Hilfe zu erhalten und dabei auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen zu können, heißt es in ihrem Gesetzentwurf. Die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste seien bislang sektoral getrennt und unzureichend aufeinander abgestimmt. Unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, Finanzierungs- und Ordnungsprinzipien führten zu Fehlanreizen sowie zu Über-, Unter- und Fehlversorgungen. Die Abgeordneten fordern umfassende gesetzliche Initiativen, um die Notfallversorgung effizienter, wirtschaftlicher und patientenorientierter zu gestalten. Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen im Bereich der Akutfallvermittlung soll demnach künftig eine Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übernehmen. Durch ihre enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen und die digitale Fallübergabe werde eine effektivere Steuerung der Patienten ermöglicht, heißt es in dem Gesetzentwurf. Parallel dazu solle die notdienstliche Akutversorgung der KVen durch Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages ausgebaut werden. Sie sollen dazu verpflichtet werden, eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung anzubieten. Integrierte Notfallzentren Ferner sollen Integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen etabliert werden. Dort sollen Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammenarbeiten, sodass stets eine bedarfsgerechte ambulante Erstversorgung gewährleistet ist. Die Zentren sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Schließlich soll die rettungsdienstliche Notfallbehandlung als eigenständiger Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) differenzierter geregelt werden. Damit werde die Rolle des Rettungsdienstes zielgerichteter auf notwendige und fachgerechte Versorgungsangebote begrenzt. Die Abgeordneten versprechen sich durch die Reform Einsparungen von bis zu fünf Milliarden Euro jährlich. Erster Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion fordert die flächendeckende Einführung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sei die Überlebenschance der Betroffenen maßgeblich von der Geschwindigkeit der ersten lebensrettenden Aktivitäten abhängig. Mit smartphonebasierten Ersthelfer-Apps könnten freiwillige, geschulte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes befinden, parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden, heißt es in ihren Antrag (21/1752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Damit könne das sogenannte interventionsfreie Intervall signifikant verkürzt und die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich erhöht werden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für die bundesweite, flächendeckende Einführung und den Betrieb smartphonebasierter Ersthelfer-Alarmierungssysteme zu schaffen. Dazu müssten bundeseinheitliche technische Mindeststandards und eine vollständige Interoperabilität aller bestehenden und künftigen Systeme festgelegt werden. Zweiter Antrag der AfD Außerdem verlangt die AfD-Fraktion eine Reform der medizinischen Notfallversorgung. Das aktuelle System funktioniere nicht, weder bezüglich der schnellen Erreichbarkeit der medizinischen Hilfe noch bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung, heißt es in dem entsprechenden Antrag (21/2228(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die aktuelle Situation sei gekennzeichnet durch Warteschleifen in den Telefonzentralen der ärztlichen Bereitschaftsdienste, Wartezeiten bis zum Eintreffen des Bereitschaftsarztes, stundenlange Wartezeiten in Krankenhausrettungsstellen und regional durch eine Überlastung des Rettungsdienstes, schreiben die Abgeordneten. Als Grund für die Zunahme der Rettungsdiensteinsätze gelte neben einer wachsenden Anspruchshaltung der Bevölkerung auch Unkenntnis über die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure in der Versorgung. Die Fraktion fordert, dass gemeinsame Rettungsleitstellen als alleinige telefonische Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 112 geschaffen werden. Ferner sollte an allen betreffenden Krankenhäusern die bisherige Rettungsstelle durch eine Portalpraxis ergänzt werden. Die dortigen Ärzte sollten die einzigen Ansprechpartner sein für Patienten, die sich nach Aufforderung der Leitstelle zur Klinik begeben haben sowie für Patienten, die ohne vorherigen telefonischen Notruf zum Krankenhaus gekommen sind. Gemeinsames Abrechnungssystem Zudem sollte ein gemeinsames Abrechnungssystem für ambulante Leistungen in Notfällen für niedergelassene Ärzte, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhäuser und Portalpraxen sowie den Rettungsdienst eingeführt werden. Der Rettungsdienst sollte insgesamt, inklusive Transport, als Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden. Den Mitarbeitern in den Rettungsleitstellen sollte außerdem ermöglicht werden, neben Rettungsdiensteinsätzen und Einsätzen des qualifizierten Krankentransports auf Basis der Schilderung der jeweiligen Notlage auch einen Pflegedienst oder kommunale Einrichtungen der Altenhilfe zu vermitteln sowie ein Taxi zu schicken. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert, heißt es in dem Antrag. Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen. Die Fraktion legt mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen. Zudem sollen integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116117 soll zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden. Das Konzept beinhaltet ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort soll die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden. Es sollen außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung soll analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/hau/09.10.2026) -
Debatte über Kosten und Nutzen der Zuwanderung
„Migrationsbilanz für Deutschland – Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen“ lautet ein von der AfD-Fraktion avisierter Antrag, der am Donnerstag, 15. Oktober 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Er soll nach 60-minütiger Aussprache den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Ob dabei der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Innenausschuss oder der Haushaltsausschuss die Federführung übernimmt, ist derzeit noch offen. (hau/09.10.2026) -
Erste Lesung zur geplanten BAföG-Novelle
Die BAföG-Novelle wird am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in erster Lesung beraten. Nach der 60-minütigen Aussprache soll der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze“ (30. BAföGÄndG, 21/8405(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Federführend dabei soll der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bedarfssätze für Studierende sollen in zwei Schritten angehoben werden: Zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ansteigen. Zusätzlich sieht die Bundesregierung ab dem Wintersemester 2028/2029 eine jährliche Anhebung der Freibeträge vor. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sollen außerdem angepasst werden, sodass das Bafög die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtige. Auch bei der Wohnkostenpauschale sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor. Für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende soll der Zuschlag zum Sommersemester 2027 um rund 16 Prozent von 380 Euro auf 440 Euro steigen. Gleichzeitig soll die Wohnkostenpauschale für im Elternhaus wohnende Studierende auf 41 Euro gesenkt und in einem zweiten Schritt vollständig abgeschafft werden. Anträge künftig ausschließlich über digitales Antragsportal Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf, die Antragstellung zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. So sollen Anträge künftig ausschließlich über das digitale Antragsportal „Bafög Digital“ gestellt werden. Eine Abweichung soll nur in Ausnahmefällen möglich sein. Entfallen sollen außerdem aufwändige einzelfallbezogene Regelungen wie etwa „der Leistungsnachweis für den Erhalt von Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester an“. Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld solle auch weiterhin in ähnlichem Umfang wie im Bafög erfolgen. Stellungnahme des Bundesrates In einer Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zwar einen Teil der Änderungen, macht jedoch deutlich, dass die Reform insgesamt hinter den Erwartungen zurückbleibe. So kritisiert er unter anderem, dass die Wohnkostenpauschale nicht, wie im Koalitionsvertrag angegeben, zum Wintersemester 2026/2027, sondern erst zum Sommersemester 2027 ansteige. Außerdem bemängelt er die Senkung beziehungsweise Streichung der Wohnkostenpauschale für Studierende, die noch im Elternhaus wohnen. Für den Bundesrat sei nicht hinreichend belegt, dass der angehobene Bedarfssatz bei im Elternhaus wohnenden Studierenden ausreiche. Er befürchte vielmehr, dass durch die Änderung eine zusätzliche Belastung für Studierende und Eltern entstehe. Ebenfalls kritisch sieht der Bundesrat, dass die geplante zweite Anhebung der Bedarfssätze erst zum Sommersemester 2029 und somit ebenfalls ein Semester später als im Koalitionsvertrag vereinbart erfolgen solle. Auch würde die geplante jährliche Anhebung der Freibeträge nicht ausreichen, um die inflationsbedingte Kostensteigerung auszugleichen, heißt es in der Stellungnahme. Da die Bundesregierung die Forderungen des Bundesrats nach einer deutlichen „Vereinfachung und Verschlankung der gesetzlichen Regelung“, einer stärkeren Nutzung von Pauschalen, längeren Bewilligungszeiträumen sowie dem Verzicht auf Wiederholungsanträge nicht angemessen aufgegriffen habe, fordert der Bundesrat hier eine Nachjustierung. Die Bundesregierung lehnt die Forderungen des Bundesrats in ihrer Gegenäußerung mehrheitlich ab. (des/hau/09.10.2026)