Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig |
Geschrieben von: Administrator | |
Mittwoch, den 04. Juli 2018 um 12:59 Uhr | |
Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässigKlauseln von KSK Steinfurt und Münchener Hypothekenbank unwirksamGeld wegschneiden: vzbv siegt gegen Banken (Foto: Jorma Bork, pixelio.de) Pauschale von bis zu 200 Euro "Banken berechnen die Vorfälligkeitsentschädigung ausschließlich im eigenen Interesse. Das ist jedoch keine Leistung für Kunden, die die Bank extra in Rechnung stellen darf", unterstreicht vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld. Die Kreissparkasse Steinfurt http://ksk-steinfurt.de verlangt für Kunden wegen einer vorzeitigen Kreditrückzahlung eine Pauschale von 125 Euro für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Klausel Kunden unangemessen benachteiligt. Die Bank verlange das Entgelt ohne eine echte Gegenleistung zu erbringen. Der Kunde habe gar kein Interesse daran, dass die Bank berechnet, was er zusätzlich zum Restdarlehen noch schulde. Auch das Münchner Landgericht hat eine ähnliche Klausel im Preisverzeichnis der Münchener Hypothekenbank http://muenchenerhyp.de für unwirksam erklärt. Danach sollten Kreditnehmer zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung eine Pauschale von 200 Euro an die Bank zahlen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen und den Kredit deshalb vorzeitig tilgen. Im Gegensatz zum Landgericht Dortmund waren die Münchener Richter der Auffassung, dass Banken grundsätzlich berechtigt seien, den Aufwand für die Berechnung auf ihre Kunden abzuwälzen. Das sei Teil ihres Schadersatzanspruches. Die strittige Klausel erklärten die Richter dennoch für unwirksam. Sie ermögliche der Bank, ihren Berechnungsaufwand doppelt abzurechnen - als Teil der Vorfälligkeitsentschädigung und zusätzlich über die Pauschale. Aussender: pressetext.redaktion © pressetext.deutschland +++ pressetext.austria +++ pressetext.schweiz +++ termindienst +++ fotodienst +++ newsfox.com und der jeweilige Aussender http://www.pressetext.com/news/20180628030pte20180628030 Politik/Recht, Unternehmen/Finanzen Medieninhaber und Herausgeber: pressetext Nachrichtenagentur GmbH, Josefstädter Straße 44, A-1080 Wien pressetext ist reichweitenstärkster Nachrichtenverbreiter für Entscheider und Journalisten in der DACH-Region. Die inhaltliche Verantwortung für redaktionelle Meldungen (pte) liegt bei pressetext, für Pressemitteilungen (pts) und Kapitalmarktmitteilungen börsennotierter Unternehmen (pta) beim jeweiligen Aussender. Die Nachrichten werden auf den pressetext-Länderplattformen publiziert und je nach Abonnement-Profil und gewählter Zustellart einzeln oder täglich als Newsletter an die Abonnenten verschickt. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Redaktionsservice unter Tel. +43-1-81140-300. |