FMK: Italienisches Mobilfunk-Urteil ist nicht rechtskräftig Drucken
Geschrieben von: Maximilian Maier   
Freitag, den 09. April 2010 um 12:40 Uhr

Wien (pts/09.04.2010/12:40) - Das heute bei einer Pressekonferenz in Wien präsentierte italienische Gerichtsurteil zur Handy-Nutzung ist nicht rechtskräftig. Die beklagte Partei hat bis Anfang Mai Zeit, Rechtsmittel gegen den Berufungsentscheid einzulegen. Im ersten Verfahren lehnte der Richter den Antrag des Klägers aufgrund eines fehlenden Kausalzusammenhangs ab und schloss sich den Ausführungen des amtlichen Gutachters an. Der Versuch, mit einem für Österreich nicht zuständigen Gericht, überzogene Warnungen und Verunsicherung in der Bevölkerung zu verbreiten, ist unseriös. Ein wissenschaftlich fundierter, kausaler Zusammenhang zwischen den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks und negativen gesundheitlichen Auswirkungen ist nicht nachgewiesen.

Ein italienisches Gerichtsurteil kann nicht den wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Mobilfunk-Thematik überholen. Gerichte in Österreich urteilten basierend auf dem wissenschaftlichen Kenntnisstand und konnten keinen Zusammenhang zwischen Mobilfunk-Immissionen und gesundheitlichen Beschwerden feststellen.

Es ist bedauerlich, dass sich eine Organisation wie der Umweltdachverband auf diese Pressekonferenz eingelassen hat und nicht dem international anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand vertraut. Dieser wird regelmäßig kritisch überprüft, wie zuletzt etwa durch das einschlägige wissenschaftliche Komitee der EU-Kommission, SCENIHR, oder den österreichischen Wissenschaftlichen Beirat Funk im Verkehrsministerium, die beide zu dem Schluss kommen, dass bei Einhaltung der Grenzwerte, keine gesundheitliche Gefahr im Umgang mit Mobilfunk zu erwarten ist.

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[ Quelle: http://pressetext.com/news/100409017/ ]

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 09. April 2010 um 12:40 Uhr
 
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