EU-Entscheidung: Kunden profitieren von billigeren Autoreparaturen bei FASTBOX |
Geschrieben von: Jürgen H. Gangoly |
Donnerstag, den 01. Juli 2010 um 10:26 Uhr |
Wien (pts/01.07.2010/10:26) - Autoreparaturen dürften in nächster Zeit EU-weit billiger werden. Ausschlaggebend dafür ist eine EU-Entscheidung, die der Benachteiligung freier Werkstätten gegenüber markengebundenen Vertragswerkstätten ein Ende setzt. Seit Juni 2010 müssen alle Werkstätten gleich behandelt werden. Kfz-Hersteller sind ab sofort verpflichtet, detaillierte technische Informationen auch an freie Werkstätten weiterzureichen. Gleichzeitig verlieren Kfz-Inhaber, die Wartungsarbeiten in einer freien Werkstätte durchführen lassen, künftig keine Garantieleistungen mehr. Von dieser neuen Regelung profitieren neben den Kunden auch freie Werkstätten wie FASTBOX, eine der führenden Kfz-Werkstättenkette Österreichs. Bisher waren Kfz-Inhaber bei der Entscheidung, ob sie eine freie Autowerkstätte wie FASTBOX oder eine Vertragswerkstätte des Autoherstellers aufsuchen, stark eingeschränkt. Denn sie riskierten, Garantie- und Gewährleistungsrechte auf ihr Fahrzeug zu verlieren, wenn Wartungsarbeiten nicht in einer Vertragswerkstätte durchgeführt wurden. Gleichzeitig hatten freie Werkstätten nur schwer Zugang zu Reparaturinformationen der Hersteller und günstigen Ersatzteilen. Dies führte zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber markengebundenen Werkstätten, die ihre Leistungen zusätzlich oftmals teurer anboten als freie Werkstätten. Eine aktuelle EU-Entscheidung setzt dem fehlenden Wettbewerb, der Autoreparaturen immer teurer machte, jetzt ein Ende. Seit Juni 2010 sind die Hersteller verpflichtet, detaillierte technische Informationen auch an freie Werkstätten weiterzureichen. Hersteller dürfen zudem ihre Garantien nicht mehr davon abhängig machen, dass Ölwechsel oder andere Arbeiten nur in ihren Vertragswerkstätten erbracht werden. Alle Autoinhaber können daher künftig die günstigsten Angebote auswählen - ohne Angst um ihre Herstellergarantie haben zu müssen. Mag. Friedrich Neubauer, Geschäftsführer von FASTBOX, begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission: "Schon bisher waren wir bei gleicher Qualität günstiger als viele markengebundene Vertragswerkstätten. Um 25 Prozent beispielsweise bei einem "Golf-Service". Lange Zeit wurden die Kfz-Inhaber aber gezwungen, ihre Reparaturen und Wartungsarbeiten in Vertragswerkstätten durchführen zu lassen. Diese Regelung ist nun endlich gefallen. Wir freuen uns, dass ab sofort alle Kfz-Inhaber von unseren Vorteilen - schnelle Terminvergabe, meist sofortige Reparatur, unabhängige Beratung und geballtes Reparatur-Know-how aus über 20 Werkstatt-Standorten - profitieren können." Über FASTBOX Rückfrage-Hinweis: FASTBOX Pressestelle (Ende)
Aussender: The Skills Group [ Quelle: http://pressetext.com/news/100701008/ ] |
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. Juli 2010 um 10:26 Uhr |